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Urlaub für Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder

Eltern können ab Juli 2021 einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub erhalten, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen (Art. 329i OR). Der Antrag ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend zu machen. Weitere Informationen Fachzeitschrift pädiatrie schweiz Bundesamt für Sozialversicherung BSV