Kategorie News

Urlaub für Betreuung gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder

Eltern können ab Juli 2021 einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub erhalten, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen (Art. 329i OR). Der Antrag ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend zu machen. Weitere Informationen Fachzeitschrift pädiatrie schweiz Bundesamt für Sozialversicherung BSV 

FRAGEBOGENSTUDIE zur Muskeldystrophie Duchenne

Das Schweizer Register für neuromuskuläre Erkrankungen hat seine erste Fragebogenstudie gestartet! Diese in der Schweiz durchgeführte Untersuchung erforscht die Ausbildung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen mit Muskeldystrophie Duchenne. Damit wollen wir die soziale Einbindung der betroffenen Personen verstehen und…